SCHAUMSTOFF SERVICE KOLL

FOAM in FORM

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Schaumstoff-Service Koll GmbH


1. Allgemeines – Geltungsbereich

Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen, Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen, zwischen uns und unseren Kunden, in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Form. Abweichende Bedingungen oder Vorschriften des Vertragspartners widersprechen wir hiermit ausdrücklich. Alle Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung unsererseits.

2. Angebote und Preise

2.1 Angebote der Schaumstoff-Service Koll GmbH sind grundsätzlich freibleibend und nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden oder wenn sie eine Annahmefrist enthalten.

2.2 Eine Bestellung ist ein bindendes Angebot. Wir können dieses Angebot nach unserer Wahl innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder der bestellten Ware annehmen.

2.3 Angaben in Preislisten und anderen Publikationen von Eine Bestellung ist ein bindendes Angebot. Wir können dieses Angebot nach unserer Wahl innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder der bestellten Ware annehmen wie z. B. Zeichnungen und technischen Unterlagen sind nur verbindlich, soweit sie ausdrücklich schriftlich zugesichert werden.

3. Zahlungsbedingungen und Verrechnungsverbot

3.1 Rechnungen der Schaumstoff-Service Koll GmbH  sind innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsdatum, ohne Abzug von Skonto, Spesen, Steuern und Gebühren irgendwelcher Art zur Bezahlung fällig. Für reine Warenlieferungen kann bei einer Zahlung innerhalb von 14 Tagen 2% Skonto mit Firma Schaumstoff-Service Koll GmbH vereinbart werden. Skonto kann jedoch nur gewährt werden, wenn keine offenen Zahlungsverpflichtungen aus früheren Lieferungen bestehen.

3.2 Der Kunde verpflichtet sich zudem, der Schaumstoff-Service Koll GmbH etwaige im Zusammenhang mit der Mahnung und Eintreibung der Forderung entstehende Kosten zu bezahlen.

3.3 Die Schaumstoff-Service Koll GmbH ist berechtigt, vom Kunden die Vorauszahlung eines Teils oder des gesamten Kaufpreises zu verlangen. Dies gilt insbesondere bei kundenspezifischer Fertigung von Produkten oder bei Vorleistungen seitens der Schaumstoff-Service Koll GmbH.

3.4 Die Verrechnung von Ansprüchen des Kunden mit der Schaumstoff-Service Koll GmbH aus der Lieferung an den Kunden zustehenden Ansprüchen ist unzulässig.

4. Lieferung und Übergang von Nutzen und Gefahr

4.1 Lieferfristen und Liefertermine sind ungefähre Richtwerte. Deren Einhaltung ist abhängig vom rechtzeitigen Erhalt sämtlicher für die Lieferung erforderlicher Angaben und Bewilligungen sowie der Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Kunden. Dies gilt auch für den Fall, dass vereinbarte Teil- oder Anzahlungen nicht fristgemäß geleistet werden.

4.2 Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz wegen verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen, ausgenommen in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens der Schaumstoff-Service Koll GmbH.

4.3 Die Lieferfristen werden angemessen verlängert, falls der Kunde seine Mitwirkungspflichten verletzt oder wenn Hindernisse auftreten, die außerhalb des Einflussbereichs der Schaumstoff-Service Koll GmbH liegen wie z. B. Krieg, Streik, Unfälle, Naturkatastrophen, Zulieferprobleme, behördliche Maßnahmen oder höhere Gewalt.

5. Rücktritt

5.1 Der Kunde ist nicht berechtigt, Bestellungen ohne Einverständnis der Schaumstoff-Service Koll GmbH zu stornieren.

5.2 Nimmt der Kunde die Ware nicht ab, so ist die Schaumstoff-Service Koll GmbH berechtigt, nach einer Frist von zwei (2) Wochen vom Vertrag zurück zu treten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung in Höhe des entstandenen Schadens zu verlangen.

5.3 Die Schaumstoff-Service Koll GmbH ist berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten, wenn sich der Kunde mit der Zahlung des Kaufpreises im Verzug befindet.

6. Abweichungen

6.1 Entwicklungsmuster können von Hand gefertigt sein bzw. sind nicht unter Serienbedingungen gefertigt. Übliche material- oder prozessbedingte Abweichungen behalten wir uns vor.
6.2 Referenzmuster sind von Kunden und der Schaumstoff-Service Koll GmbH schriftlich freizugeben.

7. Empfehlungen

7.1 Auskünfte, Empfehlungen und Anwendungshinweise seitens der Schaumstoff-Service Koll GmbH befreien den Kunden nicht von einer eigenen Eignungsprüfung und Sorgsamkeitspflicht.

8. Werkzeuge

8.1 Werkzeuge, die aufgrund unserer Erfahrungen, Zeichnungen und Konstruktionen erfolgen, sind auch bei Kostenberechnung an den Kunden unser geistiges Eigentum und dürfen nicht weiter veräußert oder anderweitig ohne unsere Zustimmung verwendet werden.

9. Eigentumsübergang

9.1 Der Besteller haftet dem Lieferer für die Freiheit der in Auftrag gegebenen Lieferungen und Leistungen von Schutzrechten Dritter, stellt den Lieferer von allen entsprechenden Ansprüchen frei und haftet für eventuell entstandene Schäden.

9.2. Konstruktionsunterlagen, Modelle usw. des Lieferers bleiben dessen Eigentum und dürfen nur mit seiner Genehmigung genutzt oder weiter gegeben werden. Kommt wegen Verschuldens des Bestellers ein Liefervertrag nicht zustande, hat der Lieferer Anspruch auf angemessene Entschädigung für die von ihm erbrachten Vorleistungen.

10. Garantie und Gewährleistung

10.1 Die Garantiefrist beginnt mit dem Tage der Ablieferung und beträgt 1 Jahr auf Materialien und Verarbeitung, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Die Schaumstoff-Service Koll GmbH gewährleistet, dass das Produkt entsprechend den vereinbarten Anforderungen gefertigt und geliefert wurde.

10.2 Der Kunde verpflichtet sich, das Produkt innerhalb angemessener Frist nach Erhalt, spätestens aber innerhalb 15 Arbeitstagen, zu prüfen. Etwaige Mängel sind unverzüglich nach deren Feststellung schriftlich und detailliert zu reklamieren. Kommt der Kunde seiner Reklamationspflicht nicht nach, unterlässt er dies oder ist die Prüfungsfrist unbenutzt abgelaufen, so gilt die Lieferung als genehmigt.

10.3 Ist das Produkt mangelhaft, verpflichtet sich die Schaumstoff-Service Koll GmbH während der Garantiefrist nach eigener Wahl und auf eigene Kosten das mangelhafte Produkt zu reparieren oder zu ersetzen. Zu diesem Zweck sind die beanstandeten Produkte für den Rücktransport an die Schaumstoff-Service Koll GmbH in angemessener Verpackung bereit zu stellen.

10.4 Die Firma Schaumstoff-Service Koll GmbH  ist berechtigt, dem Kunden gegen Rücknahme des mangelhaften Produktes den Kaufpreis zurück zu erstatten, wenn eine Neuproduktion aus wirtschaftlichen Gründen unverhältnismäßig ist.

10.5 Reparatur oder Ersatzlieferung führen nicht zu einer Verlängerung oder Unterbrechung der ursprünglichen Garantiefrist.

10.6 Ausgeschlossen von der Garantie sind Mängel, die auf normalen Verschleiß, nicht bestimmungsgemäße Verwendung, unangemessene Behandlung oder Missachtung der Anwendungsvorschriften zurückzuführen sind. Die Garantie erlischt, wenn der Kunde oder Dritte ohne schriftliche Zustimmung der Schaumstoff-Service Koll GmbH Änderungen oder Reparaturen am Produkt vornehmen.

11. Haftungsausschluss

11.1 Die Ansprüche des Kunden gegenüber der Schaumstoff-Service Koll  GmbH sind in diesen AGB abschließend geregelt. Die Haftung der Schaumstoff-Service Koll GmbH gegenüber dem Kunden sowohl für unmittelbare als auch für mittelbare Schäden wie zum Beispiel Produktionsausfall, Datenverlust oder entgangenen Gewinn, egal aus welchem Rechtsgrund, ist ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt auch bei Hinzuziehung von Hilfspersonen durch die Schaumstoff-Service Koll GmbH.

11.2 Der Haftungsausschluss gilt nicht für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Schaumstoff-Service Koll.

12. Geistiges Eigentum und Geheimhaltung

12.1 Durch den Erwerb von Produkten erwirbt der Kunde keine Patent-, Urheber- oder Markenrechte oder andere geistige Eigentumsrechte an den Produkten, Konstruktionen, Werkzeugen oder Zeichnungen. Dies gilt auch für den Fall, dass die Schaumstoff-Service Koll GmbH für den Kunden spezifische Anpassungen an den Produkten vornimmt.
12.2 Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche von der Firma Schaumstoff-Service Koll GmbH erhaltenen Informationen und Unterlagen vertraulich zu behandeln, soweit diese nicht öffentlich bekannt sind.

13. Exportkontrolle

13.1 Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Produkte den Ausfuhrkontrollvorschriften der USA, Asien, Europa sowie den Ein- und Ausfuhrbestimmungen anderer Länder unterliegen können. Der Kunde verpflichtet sich, diese Bestimmungen einzuhalten und erkennt an, dass es ihm obliegt, entsprechende Genehmigungen für den Export, den Re- Export und den Import der Produkte einzuholen, falls dies erforderlich sein sollte. Der Kunde verpflichtet sich, die Schaumstoff-Service Koll GmbH von etwaigen Ansprüchen aus der Verletzung von Exportkontrollbestimmungen durch den Kunden schadlos zu halten.

14. Entsorgung

14.1 Der Kunde entsorgt die von der Schaumstoff-Service Koll GmbH gelieferten Produkte in eigener Verantwortung und auf eigene Kosten gemäß den jeweils gültigen gesetzlichen Vorschriften und unter Beachtung von Umweltschutzvorgaben.

15. Unwirksamkeit

15.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Geltung der übrigen Bestimmungen unberührt.

16. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht

16.1 Erfüllungsort ist Hagen. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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